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TippspielSozialhilfe abholen
Die Behörden müssen einem Empfänger von Sozialhilfe die staatliche Unterstützung nicht auch noch ins Haus bringen. Der Fall: Ein 73-jähriger Mann aus Wiesbaden bestand darauf, seine Sozialhilfe direkt an die Wohnadresse zugestellt zu bekommen. Er besitze nun mal kein eigenes Konto.
Hessisches Landessozialgericht AZ: L 7 SO 23/06 ER
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