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Streit um rutschende Perücke

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Streit um rutschende Perücke

Keine Geld-zurück-Garantie bei rutschendem Haarteil
Sitzt eine maßgefertigte Perücke nicht fest, sondern neigt zum Verrutschen, so kann der Kunde nicht immer sein Geld zurückverlangen. Stimmt das Haarteil mit seinen Kopfmaßen überein, so gilt es als mangelfrei, entschied das Landgericht Bonn.

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Eine 45-jährige Frau hatte bei einem Perückenmacher ein handgefertigtes künstliches Haarteil zum Preis von 950 Euro bestellt. Der Mann nahm bei der Kundin Maß und stellte die Perücke nach ihren Vorstellungen her. Als die Dame das Haarteil abholte, musste sie allerdings feststellen, dass es beim Tragen verrutschte und nicht fest auf ihrem Kopf saß. Daraufhin verlangte sie ihr Geld zurück. Die Perücke, so meinte sie, sei mangelhaft. Die Richter des Landgerichts Bonn sahen das anders.

Bei einer spezialangefertigten Perücke komme es in erster Linie auf die Übereinstimmung mit den Kopfmaßen der Trägerin an, so das Gericht.

Auch wenn ein Sachverständiger hier bestätigt habe, dass die Perücke rutsche, liege dies nicht an falschen Maßen. Der Perückenmacher habe vielmehr eine handwerklich fehlerfreie Arbeit abgeliefert. Das Rutschen der Perücke sei auf die individuelle Kopfform der Trägerin zurückzuführen. Ihr Hinterkopf, so das Gericht, sei verhältnismäßig flach, so dass die Perücke dort nicht genug Halt finde. Die Frau habe keinerlei Ansprüche gegen den Perückenmacher, zumal sich das Haarteil problemlos und sicher mit Klemmen an ihrem eigenen Haar befestigen lasse, so die Richter.
Landgericht Bonn AZ: 5 S 146/05

 

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