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TippspielStreit um rutschende Perücke
Keine Geld-zurück-Garantie bei rutschendem Haarteil
Sitzt eine maßgefertigte Perücke nicht fest, sondern neigt zum Verrutschen, so kann der Kunde nicht immer sein Geld zurückverlangen. Stimmt das Haarteil mit seinen Kopfmaßen überein, so gilt es als mangelfrei, entschied das Landgericht Bonn.
Bei einer spezialangefertigten Perücke komme es in erster Linie auf die Übereinstimmung mit den Kopfmaßen der Trägerin an, so das Gericht.
Auch wenn ein Sachverständiger hier bestätigt habe, dass die Perücke rutsche, liege dies nicht an falschen Maßen. Der Perückenmacher habe vielmehr eine handwerklich fehlerfreie Arbeit abgeliefert. Das Rutschen der Perücke sei auf die individuelle Kopfform der Trägerin zurückzuführen. Ihr Hinterkopf, so das Gericht, sei verhältnismäßig flach, so dass die Perücke dort nicht genug Halt finde. Die Frau habe keinerlei Ansprüche gegen den Perückenmacher, zumal sich das Haarteil problemlos und sicher mit Klemmen an ihrem eigenen Haar befestigen lasse, so die Richter.
Landgericht Bonn AZ: 5 S 146/05








10.02.2011
