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TippspielLattenrost-Trennwand entzweit Nachbarn
Kellerraum von Luft und Licht abgeschnitten
Ein Wohnungseigentümer muss es nicht dulden, dass sein Nachbar eine zwischen ihren Kellerräumen angebrachte Lattenrost-Trennwand mit Holzplatten verkleidet und ihm dadurch Licht- und Luftzufuhr abschneidet.
Der Nachbar zog vor Gericht und verlangte die Beseitigung der Verschalung. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht München befand. Zwar werde der Lattenrost durch die Verschalung nicht in seiner Substanz verändert. Die Spanplatten führten aber zu einer Beeinträchtigung, die der Funktion des Rostes widerspreche. Grenzeinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung zweier Nachbarn dürfe jeder von ihnen ihrem Zweck entsprechend gebrauchen. Allerdings dürfe er die Mitbenutzung des anderen dabei nicht beeinträchtigen.
Eine vollständige Beplankung des Gitterrostes vereitle diese Zweckbestimmung und hätte nicht ohne Zustimmung des davon betroffenen Nachbarn vorgenommen werden dürfen. Dieser könne daher die Beseitigung der Verschalung verlangen, so das Gericht.
Oberlandesgericht München AZ: 32 Wx 071/05
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