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Unverständliche Steuerbescheide

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Unverständliche Steuerbescheide

Bei Fragen erst einmal keine Nachzahlung
In einem Fall gab es begründete Zweifel, dass ein Einkommensteuerbescheid korrekt und deshalb rechtmäßig war. Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch den Steuerzahler schaffte es das zuständige Finanzamt nicht, die Berechnungen im Steuerbescheid nachvollziehbar zu erläutern. Dennoch forderte die Finanzverwaltung die im Steuerbescheid ausgewiesene Nachzahlung mehrere Male ein. Der Finanzamtskunde war nicht einverstanden und zog vor Gericht.

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Ziel war es, die so genannte Aussetzung der Vollziehung durchzusetzen – und zwar so lange, bis die Berechnungen im Steuerbescheid verständlich erklärt würden. Damit indes war das zuständige Finanzamt nicht einverstanden. Vor dem Finanzgericht der Hansestadt allerdings zog es den Kürzeren. Die Hamburger Steuerrichter schlugen sich auf die Seite des Steuerpflichtigen und verlangten plausible und verständliche Erläuterungen der Berechnungen im Steuerbescheid. So lange brauchte der Steuerzahler den geforderten Nachzahlungsbetrag nicht zu überweisen.
Finanzgericht HamburgAZ: III 114/04.

 
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