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TippspielBank muss Termingeschäft nicht annehmen
Azubi entging Spekulationsgewinn von 15 000 Euro
Mit so genannten Termingeschäften, die in der Fachsprache auch „Futures“ oder „Optionen“ genannt werden, können Spekulanten große Gewinne erzielen – oder arm werden. Solche Börsenaktionen bergen auch für Banken und Sparkassen erhebliche Haftungsrisiken. Deshalb verweigern manche Geldhäuser die Annahme von Aufträgen für entsprechende Termingeschäfte. Oft sind Spekulanten darüber ziemlich verärgert. Um einen solchen Fall ging es vor dem Landgericht (LG) Itzehoe.
Mit dieser Spekulation hätte der Auszubildende, wie sich nachher herausstellte, umgerechnet rund 15 000 Euro Gewinn erzielen können. Allerdings nahm die Sparkasse den Kaufauftrag nicht an. Statt eines Gewinns gab es beim Spekulanten nur ein langes Gesicht. Wegen der Annahmeverweigerung verklagte der frustrierte Mann die Sparkasse auf Schadenersatz. Vor dem Landgericht Itzehoe kam er mit diesem Ansinnen aber nicht durch.
Mit Erfolg berief sich die Sparkasse auf ihre „Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte“, nach denen Termin-Spekulationen verboten waren. Zudem lehnte es die Sparkasse grundsätzlich ab, auch von Fremdkunden entsprechende Aufträge entgegenzunehmen. Die Richter des Landgerichts Itzehoe hielten diese Argumente für überzeugend und ließen den Spekulanten mit seiner Schadenersatzklage ins Leere laufen.
Landgericht Itzehoe AZ: 3 O 166/98
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