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TippspielDNA-Analyse widerlegte Vaterschaft
Gericht zu Kontaktanzeigen
Nicht hinter jeder Kontaktanzeige verbirgt sich gleich ein unsittliches Angebot. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt. Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Speyer auf, das die Zwei-Jahres-Frist für die Einreichung einer Vaterschaftsklage eines Pfälzers als überschritten ansah – nur weil der Mann die Mutter des Kindes über eine solche Anzeige kennen lernte und spätestens ab diesem Zeitpunkt an der Exklusivität seiner Beziehung mit der Frau hätte zweifeln müssen.
Das zuständige Amtsgericht Speyer wies jedoch eine entsprechende Anfechtungsklage ab. Die Begründung: Eine Frau, die mit einer solchen Kontaktanzeige werbe, habe nicht unbedingt ehrbare Absichten, sondern sei generell zu intimen Kontakten bereit, die dann Folgen wie diese haben könnten. Das hätte der Kläger schon seinerzeit bei der ersten Begegnung wissen müssen. Damit sei die Klage verjährt.
Dieser Argumentation widersprach aber das Oberlandesgericht. Die damalige Kontaktanzeige sei augenscheinlich auf eine ehrliche eheliche Bindung ausgerichtet gewesen. „Und weder der Kläger noch sonst jemand hätte einkalkulieren können, dass die Polin während ihrer Reise durch die Pfalz noch weitere intime Kontakte mit anderen Männern haben würde“, erklärte dazu eine Rechtsexpertin.
Oberlandesgericht Zweibrücken AZ: 5 UF 37/06
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