Noz
Kontakt

·

ePaper

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

DNA-Analyse widerlegte Vaterschaft

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      


DNA-Analyse widerlegte Vaterschaft

Gericht zu Kontaktanzeigen
Nicht hinter jeder Kontaktanzeige verbirgt sich gleich ein unsittliches Angebot. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt. Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Speyer auf, das die Zwei-Jahres-Frist für die Einreichung einer Vaterschaftsklage eines Pfälzers als überschritten ansah – nur weil der Mann die Mutter des Kindes über eine solche Anzeige kennen lernte und spätestens ab diesem Zeitpunkt an der Exklusivität seiner Beziehung mit der Frau hätte zweifeln müssen.

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Zuletzt kommentiert








Eine junge Polin inserierte in einem Anzeigenblatt, dass sie einen Besuch in der Pfalz dazu nutzen möchte, einen Mann kennen zu lernen. In der Offerte stellte sie sich als „ledig, ruhig und häuslich“ vor, was einen Pfälzer sehr für sie einnahm. Als er dann später Post aus Polen mit der Nachricht bekam, er würde Vater werden, heiratete er die Frau. Zehn Jahre später aber ging der Bund in die Brüche, und eine DNA-Analyse widerlegte auch die Vaterschaft an der vorgeblichen Tochter.

Das zuständige Amtsgericht Speyer wies jedoch eine entsprechende Anfechtungsklage ab. Die Begründung: Eine Frau, die mit einer solchen Kontaktanzeige werbe, habe nicht unbedingt ehrbare Absichten, sondern sei generell zu intimen Kontakten bereit, die dann Folgen wie diese haben könnten. Das hätte der Kläger schon seinerzeit bei der ersten Begegnung wissen müssen. Damit sei die Klage verjährt.

Dieser Argumentation widersprach aber das Oberlandesgericht. Die damalige Kontaktanzeige sei augenscheinlich auf eine ehrliche eheliche Bindung ausgerichtet gewesen. „Und weder der Kläger noch sonst jemand hätte einkalkulieren können, dass die Polin während ihrer Reise durch die Pfalz noch weitere intime Kontakte mit anderen Männern haben würde“, erklärte dazu eine Rechtsexpertin.
Oberlandesgericht Zweibrücken AZ: 5 UF 37/06

 
  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

25226049-1
Endpreis: 6.990 €
Erstzulassung: 01.03.2008
Kilometerstand: 52100 km
Motorenleistung: 55 kW
25198164-1
Endpreis: 23.950 €
Erstzulassung: 01.12.2007
Kilometerstand: 72381 km
Motorenleistung: 176 kW
25001779-1
Endpreis: 31.489 €
Erstzulassung: 01.10.2011
Kilometerstand: 10 km
Motorenleistung: 125 kW






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: