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Mitschuld für Kinder ohne Fahrradhelm

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Mitschuld für Kinder ohne Fahrradhelm

Fehlender Kopfschutz gefährlich
Es gibt zwar keine generelle Helmpflicht für Kinder, gleichwohl sollten aber auch Jungen und Mädchen auf dem Fahrrad immer einen Helm aufsetzen. Denn Richter schauen auf diese Schutzmaßnahme. In einem Fall war ein zehnjähriger Junge auf einem privaten Garagenhof mit einem Autofahrer zusammengeprallt, auch deshalb weil dem Autofahrer die Sicht auf den Radweg durch eine 1,60 Meter hohe Hecke versperrt war.

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Das Landgericht Krefeld entschied, dass dem Kind – und damit seinen Eltern – ein 50-prozentiges Mitverschulden angelastet werden müsse, weil der Junge keinen Helm aufhatte.

Dabei spielte es keine so große Rolle, dass der Autofahrer mit Tempo 30 deutlich zu schnell unterwegs war, als es zum Unfall kam. Helmloses Fahren, so die Richter, sei eine „Außerachtlassung der eigenen Interessen“.
Landgericht Krefeld AZ: 3 O 179/05

 
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