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Für Diebstahl im Hotel haftet Reiseveranstalter nicht

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Für Diebstahl im Hotel haftet Reiseveranstalter nicht

Gestohlenes Gepäck: Urlauber schauen in die Röhre
Wird im Hotel das Gepäck gestohlen, braucht der Reiseveranstalter den Schaden nicht zu ersetzen. Der Fall: Während eines Mallorca-Urlaubs wurde einem Ehepaar aus dem Ruhrgebiet das Hotelzimmer ausgeräumt. Ob sich die Diebe mit einem Nachschlüssel oder Einbruchswerkzeug Zugang ins Zimmer der Pauschalreisenden verschafften, blieb unklar. Den Schaden sollte jedenfalls der Reiseveranstalter begleichen. Doch der weigerte sich zu zahlen.

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Völlig zu Recht, entschieden die Duisburger Richter. Bei Pauschalreisen hafte ein Reiseveranstalter grundsätzlich nur für Mängel der Reise. Bei einem Diebstahl habe sich, juristisch gesehen, aber nur „ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht“. Der Veranstalter hätte Schadensersatz für das gestohlene Gepäck leisten müssen, wenn die Schlüssel an der Rezeption nicht sicher verwahrt worden wären.

 
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