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TippspielFür Diebstahl im Hotel haftet Reiseveranstalter nicht
Gestohlenes Gepäck: Urlauber schauen in die Röhre
Wird im Hotel das Gepäck gestohlen, braucht der Reiseveranstalter den Schaden nicht zu ersetzen. Der Fall: Während eines Mallorca-Urlaubs wurde einem Ehepaar aus dem Ruhrgebiet das Hotelzimmer ausgeräumt. Ob sich die Diebe mit einem Nachschlüssel oder Einbruchswerkzeug Zugang ins Zimmer der Pauschalreisenden verschafften, blieb unklar. Den Schaden sollte jedenfalls der Reiseveranstalter begleichen. Doch der weigerte sich zu zahlen.
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