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TippspielNächtlicher Sturz über verschobenen Pflanzkübel
Oberlandesgericht Hamm erkennt auf ein hohes Maß an Selbstverschulden – Schmerzensgeld fällt deutlich geringer aus
Wer sich in einer lauen Sommernacht auf einem stockfinsteren Gehweg fortbewegt, sollte dies sehr vorsichtig tun. Im Falle eines Sturzes über ein Hindernis ist bei der Kommune meist nicht viel zu holen.
Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Frau lediglich 234 Euro zu. Durch das Ausschalten der Straßenbeleuchtung habe die Stadt zwar ihre Sicherungspflicht verletzt, so das Urteil. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Pflanzkübel von Unbekannten in die Mitte des Gehweges geschoben worden sei. Denn dadurch sei die ohnehin bestehende Gefahr allenfalls erhöht worden. Trotzdem liege der überwiegende Verursachungs- und Verschuldensanteil beim Sturzopfer selbst, so die Richter. Denn die Frau habe zusammen mit ihrem Ehemann auf die konkrete Gefahr falsch reagiert. Statt sich bei fehlender Sicht mit äußerster Vorsicht vorzutasten, sei das Paar mit unangemessenem Tempo weitergegangen. Das bewiesen der Sturz und seine Folgen, so das Gericht. Der Verursachungsanteil liege demnach zu zwei Dritteln beim Sturzopfer selbst, weshalb die Stadt nur zu einem Drittel haften müsse.
Oberlandesgericht Hamm AZ: 9 U 102/05
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