Noz
Kontakt

·

ePaper

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

10000 Euro in der Teedose

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      


10000 Euro in der Teedose

Rentnerin erhält keine Sozialhilfe
Wer Sozialhilfe beantragt und über Geldvermögen verfügt, muss dies sofort den zuständigen Behörden mitteilen. Die bloße Behauptung, mittellos zu sein, genügt später nicht, um Leistungen der sozialen Grundsicherung zu erhalten. Nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts muss der Antragsteller dann zusätzlich den Verbrauch des verschwiegenen Vermögens nachweisen.

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Zuletzt kommentiert








Nach diesem Gerichtsbeschluss hat eine 71-jährige Gießenerin keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Die Frau behauptete, weder ihre Miete noch aufgelaufene Mietschulden von ihrer Rente bezahlen zu können. Der zuständige Kreis verweigerte ihr aber die Unterstützung, weil die Rentnerin die nach dem Tod ihres Mannes ausbezahlten Lebensversicherungen in Höhe von 46000 Euro verschwiegen hatte. Sie habe das Geld restlos ausgegeben und sei mittellos, beteuerte die Rentnerin vor Gericht. Doch die Richter werteten ihre Angaben als wenig glaubwürdig und nicht belegt. So seien insbesondere behauptete Ausgaben von monatlich 2000 Euro für Reisen zur Tochter nach Köln und von 3000 Euro für einen einwöchigen Urlaub an der Ostsee lebensfremd. Weil die Frau außerdem zeitweise über 10000 Euro in einer Teedose gehortet hatte, vermuteten die Richter, dass sie noch über verstecktes Vermögen verfügt. Die Rentnerin sei deshalb nicht hilfsbedürftig und habe keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Hessisches Landessozialgericht AZ: L 9 SO 40/05 ER

 
  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

Kundenlogo
Georgsmarienhütte - Betreuung, Überwachung und Instandhaltung der wassertechnischen Anlagen und des Netzes;...
Kundenlogo
Osnabrück - Motivierte und kreative Mitarbeiter mit Praxiserfahrung in der Flächen- sowie der Volumenmodellierung.
Kundenlogo
Salzbergen - Selbständiges Arbeiten nach Zeichnungen und Plänen; Heften von Blechen bis 100 mm Stärke in verschiedenen...






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: