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TippspielNachricht rechtens
Richter unterstützen Bank
Wenn gegen einen Bankkunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, darf die Bank dies der Kredit-Auskunftei Schufa mitteilen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken.
Das OLG sah dies anders. Die Schufa habe die Aufgabe, ihre Vertragspartner vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen und Bankkunden vor einer Überschuldung zu bewahren.
AZ: 8 UH 323/05-99
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