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Käufer muss Beweis führen

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Käufer muss Beweis führen

Immer wieder fühlen sich Verbraucher, die eine Immobilie zu Anlagezwecken gekauft und mit Krediten finanziert haben, über deren Wert getäuscht. Sie wollen dann den Kauf rückgängig machen.

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Sollten sie sich darauf berufen, das vermittelnde Kreditinstitut habe nicht über ihr Widerrufsrecht informiert, müssen sie das nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle beweisen. Der Anleger habe eindeutig darzulegen und zu beweisen, dass sein Schaden auf die Nichterfüllung der Pflicht des Kreditinstituts zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht beruhe. Der alleinige Anschein eines Beweises reiche nicht aus.
AZ:3 W 35/06

 
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