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Betriebskosten

Wenn der Vermieter seine Betriebskostenabrechnung schuldig bleibt, können die Mieter nicht auf dessen Kosten eine Firma oder einen Sachverständigen damit beauftragen.

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Vor Gericht können die Mieter in so einem Fall nur ein Zwangsgeld gegen den Vermieter erstreiten, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht beibringt, war in den Instanzgerichten bislang umstritten. Der BGH betonte nun, eine Betriebskostenabrechnung sei mehr als ein Rechen- und Zahlenwerk. Der Vermieter erkläre dadurch verbindlich, „welche Kosten im Einzelnen tatsächlich angefallen sind“. Eine solche Erklärung sei nur ihm selbst möglich. Daher müsse der Vermieter gegebenenfalls durch ein Zwangsgeld oder auch eine Zwangshaft dazu angehalten werden, die Abrechnung selbst vorzulegen.
Bundesgerichtshof Az: I ZB 94/05

 
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