·
ePaper·
Shop·
TippspielBetriebskosten
Wenn der Vermieter seine Betriebskostenabrechnung schuldig bleibt, können die Mieter nicht auf dessen Kosten eine Firma oder einen Sachverständigen damit beauftragen.
Bundesgerichtshof Az: I ZB 94/05
Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar







