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Reisegewinner muss zu Hause bleiben

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Reisegewinner muss zu Hause bleiben

Gricht: Kein Wunsch-Termin bei Gruppenreise
Wer eine Gruppenreise bucht, ist an die vom Veranstalter vorgegebenen Reisetermine gebunden. Das gilt auch für Urlauber, die ihre Gruppenreise bei einem Preisausschreiben gewonnnen haben, entschied das Landgericht Osnabrück, das damit die Klage eines Mannes aus Bayern abwies.

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Der Kläger hatte bei einem Preisausschreiben eine Gruppenreise nach Mexiko im Wert von 6500 Euro gewonnen. Aus beruflichen Gründen wollte er jedoch nur über die Weihnachtsfeiertage verreisen. Über den Jahreswechsel konnte der Veranstalter die Reise aber nur gegen eine Zuzahlung anbieten. Das lehnte der Kläger aber ebenso ab wie die insgesamt sieben angebotenen Reisetermine zwischen April und November. Stattdessen forderte er – vergeblich – 6500 Euro Schadensersatz. Gruppenreisende hätten keinen Anspruch darauf, den Reisezeitpunkt nach den persönlichen Bedürfnissen wählen zu können. Da der Veranstalter immerhin sieben Reisetermine vorgeschlagen habe, sei er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner des Mexiko-Urlaubs in ausreichendem Maße nachgekommen, so das Urteil.
Landgericht Osnabrück Az: 5 O 2509/05

 
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